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BVerwG, 21.04.1989 - 9 B 120.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Feststellung der einem Asylsuchenden drohenden Gefahr einer politischen Verfolgung - Annahme einer gegen die Volkszugehörigkeit der Tamilen gerichteten Verfolgung - Überprüfung der Feststellungen des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht - Gefahr einer rechtlich ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.1989 - A 12 S 908/87
- BVerwG, 21.04.1989 - 9 B 120.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 9 B 120.89
Dazu gehört auch, daß sie von der Richtigkeit ihrer Prognose hinsichtlich der dem Asylsuchenden drohenden Gefahr einer politischen Verfolgung überzeugt sind (vgl. Senatsurteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180). - BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 9 B 120.89
Der von der Beschwerde erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76, 143 = InfAuslR 1988, 87 (Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86 und 962/86), die die Frage einer politischen Verfolgung der Ahmadis in Pakistan betrifft, läßt sich jedenfalls nicht entnehmen, daß es entscheidungserheblich für die Beurteilung der Frage einer politischen Verfolgung nicht auf die staatliche Motivation als solche, sondern nur noch "auf die objektive Wirkung des staatlichen Tuns" ankäme (vgl. auch BVerfG - 1. Kammer -, Beschluß vom 19. Mai 1988 - 2 BvR 1377/87 -, S. 4). - BVerwG, 16.07.1986 - 9 C 155.86
Asylbegründende Motivation von staatlichen Maßnahmen in einem separatistischen …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 9 B 120.89
Allerdings ist die Annahme einer gegen die Volkszugehörigkeit der Tamilen oder gegen die politische Überzeugung gerichteten Verfolgung nicht bloß eine tatsächliche Feststellung, sondern gleichzeitig auch das Ergebnis einer aufgrund festgestellter Tatsachen erfolgten rechtlichen Würdigung, deren Überprüfung dem Revisionsgericht obliegt (Urteil vom 16. Juli 1986 - BVerwG 9 C 155.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 52). - BVerwG, 20.09.1982 - 7 B 223.81
Auszug aus BVerwG, 21.04.1989 - 9 B 120.89
Soweit die Beschwerde eine "Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" rügt - die nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, sondern allenfalls nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend gemacht werden könnte (vgl. Beschluß vom 20. September 1982 - BVerwG 7 B 223.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 214) -, ist bereits nicht in einer den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dargetan, mit welchem entscheidungserheblichen Rechtssatz das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgewichen sein soll.